Konzept zur Haushaltssicherung der Stadt HUNGEN vorgestellt

Fraktion

Kein Kahlschlag bei den Ausgaben für Vereine, Verbände und den sozialen Einrichtungen

Der von den Stadtverordneten der Stadt Hungen am 25.03.2010 zu beschließende Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2010 sieht einen Fehlbetrag in Höhe von gerundeten 3,5 Millionen Euro vor. Ist ein Haushaltsausgleich nicht möglich, so ist ein Haushaltssicherungskonzept, im Rahmen der Planung der Haushaltswirtschaft der Kommune, aufzustellen, was von Paragraf 92 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vorgegeben wird. Auch darüber ist eine Entscheidung der Stadtverordneten herbeizuführen. Die Haushaltswirtschaft der Kommune ist zu richten auf die Sicherung der Aufgabenerfüllung. Demgegenüber steht die Verpflichtung des Staates, eine angemessene Finanzausstattung zur Erhaltung der kommunalen Selbstverwaltung zur Verfügung zu stellen. Diese staatliche Verpflichtung wird in Hessen in Artikel 137, Absatz 5 der Hessischen Verfassung mit Verfassungsrang bedacht. Damit ist das Land Hessen verpflichtet, zu einer Bereitstellung von allgemeinen Finanzzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Schlüsselzuweisungen. Die Schlüsselzuweisungen für die Stadt Hungen im Jahr 2009 betrugen im Ansatz 4.315.750,00 €. Die Zuweisungen für das Jahr 2010 werden im Ansatz 2.549.300,00 € betragen, wobei eine Reduzierung der städtischen Aufgaben im Jahre 2010 nicht zu verzeichnen ist, trotz etwa hälftiger Kürzung der vom Land Hessen zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Schlüsselzuweisungen des Landes stellen keine feste Größe dar. Dieses Beispiel mag verdeutlichen, neben gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen und weniger Einkommenssteueranteilen, zu bewältigende Schwierigkeiten der jährlichen Finanzplanungen in Hungen. Zusammengefasst ergibt sich, Planungssicherheit ist in weite Ferne gerückt, ein Licht am Ende des Tunnels ist nicht sichtbar, die Aufnahme von Krediten durch die Kommunen ist die zwangsläufige Folge, um die Aufgabenerfüllung im Rahmen ihrer Allzuständigkeit zu gewährleisten.
Die SPD - Fraktion der Stadtverordneten von Hungen spricht sich gegen eine Ausgabenkürzung für Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen aus. Die zurzeit bestehende Finanz- und Wirtschaftskrise mit dramatisch verminderten Steuereinnahmen und staatlichen Zuweisungen darf in Hungen nicht zu einem Kahlschlag in am Gemeinwohl ausgerichteten Bereichen führen. Zu Recht wurde deshalb für die Stadt Hungen ein mittelfristig angelegtes, abgestuftes Konsolidierungsmodell gewählt, mit einem auf maximal 500.000,00 € Höchstbetrag festgeschriebenen letztmaligen Fehlbetrag für das Jahr 2014, so dass ein haushaltsjahrbezogener Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2015 erreichbar ist. Damit wird einerseits ein Fortbestand der sozialen Strukturen, gebunden an Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen, gewährleistet, bei gleichzeitig eingeleiteter Konsolidierung des Haushalts. Andererseits wurde den von der Kommunalaufsichtsbehörde vorgegebenen Konsolidierungskriterien Rechnung getragen. Exemplarisch dargestellt wurden, zur Reduzierung von Personalkosten, eine A 11 Stelle ebenso wie eine 0,4 BAT VII Stelle nicht mehr besetzt. Es wurde der Verkauf von Liegenschaften der Stadt Hungen konsolidierend vorangetrieben. Gleichzeitig wurden Steuersätze mit Augenmass erhöht und damit angepasst, namentlich die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer im Jahre 2008. Weitere Einsparungen bei Darlehensaufnahmen konnten realisiert werden, was ebenfalls zur Haushaltskonsolidierung beitragen wird, trotz noch Jahre andauernder Unterfinanzierung des städtischen Haushalts.
Zu hoffen bleibt für die Zukunft der von Kommunen zu leistenden Aufgaben, dass das Land Hessen im Wege eines fairen Finanzausgleichs benötigte Finanzmittel zur Verfügung stellt, um die Handlungsfähigkeit von Kommunen wieder herzustellen.

 
 

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