SPD in Hungen für interkommunale Zusammenarbeit mit Lich

Fraktion

Die SPD – Fraktion der Stadtverordneten von Hungen sieht sich bietende Chancen, erkennt aber auch die Notwendigkeit die für eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Nachbarstadt Lich sprechen.

Bereits mit Beschluss vom 22.07.2003 wurde, unter der Vorlagen-Nr.: 2003 / 0368, durch die Stadtverordneten von Hungen ein Prüfauftrag an den Magistrat der Stadt Hungen vergeben, die Zusammenlegung der Bauhöfe Lich und Hungen betreffend. Die Beschlussvorlage wurde von 26 Stadtverordneten befürwortet, 4 sprachen sich dagegen aus, bei 1 Stimmenthaltung. Ein Prüfergebnis konnte durch den Magistrat nicht vorgelegt werden, da Gespräche mit den Verantwortlichen in Lich weiteren Klärungsbedarf ergaben.

Im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit erreicht werden konnten, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Mitarbeitern der Stadtverwaltungen Lich, Hungen, Laubach und Grünberg. Ein erster Ansatz, um Kosten in defizitären Haushalten einzusparen, konnte damit realisiert werden. Gerade der finanzielle Druck auf die öffentlichen Haushalte befördert die Gedanken an interkommunaler Zusammenarbeit in besonderer Weise. „Es wird Zeit, dass sich was dreht, um gemeinsam stark zu werden." Leistungen effizienter zu erbringen und dabei Kosten zu sparen ist in Zeiten wegbrechender Steuereinnahmen alternativlos und damit unabdingbar. Kräfte zu bündeln, um dadurch Synergieeffekte und Effizienzsteigerungen zu erzielen, wird auch auf Seiten der Kommunalaufsicht zunehmend dann zur Auflage gemacht, wenn Genehmigungen defizitärer kommunaler Haushalte anstehen.

Das Hessische Innenministerium fördert zudem interkommunale Zusammenarbeit, eingegangen für mindestens 5 Jahre, mit 25.000 €, sofern 15% an Personal- und Sachausgaben eingespart werden können. Hier ist kommunale Politik gefordert, um Ängsten Beschäftigter der beteiligten Kommunen, insbesondere vor Entlassungen, entgegenzuwirken.

Die SPD-Fraktion der Stadtverordneten von Hungen nimmt dies zum Anlass aufzuzeigen, dass Entlassungen nicht Gegenstand interkommunaler Zusammenarbeit sein können. Der Magistrat ist für Anstellungen, Beförderungen und damit auch für Entlassungen gemäß § 73 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zuständig. Insofern ergab eine Nachfrage bei Magistratsmitgliedern der SPD – Hungen, dass Entlassungen, um Einsparungen interkommunal erzielen zu können, in Hungen nicht vorgesehen sind. Erreicht werden soll vielmehr, die Bündelung von Sachverstand zum Nutzen der beteiligten Kommunen, gerade auch infolge des demographischen Wandels unserer Gesellschaft. Denn der Geburtenrückgang und damit verbundene Einnahmeausfälle der Kommunen müssen in Zukunft bewältigt werden. Ein zwischen den beteiligten Kommunen abgesprochenes Aufgabenmanagement kann dazu führen, die Aufgabenerledigung eigenverantwortlich und kostensparend bewerkstelligen zu können. Nur auf diesem Wege wird sich zukünftig erreichen lassen, die Allzuständigkeit der Kommunen sicherzustellen. Nachdem zunächst die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lich in der Sitzung am 19.05.2010 „grünes Licht“ für einen diesbezüglichen Grundsatzbeschluss gegeben hat, wird nunmehr am 01.06.2010 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in Hungen ein entsprechender Grundsatzbeschluss zur Abstimmung gestellt.

Die SPD – Fraktion der Stadtverordneten von Hungen wird sich für den vorgelegten Beschlussentwurf aussprechen.

 
 

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