
Anlässlich des Unterbezirksparteitages am 5. Mai 2009 stellt der SPD Ortsbezirk Hungen einen Initiativantrag zur besseren Finanzierung der Leistungen ländlicher Regionen für Ballungsräume und der Notwendigkeit eines fairen Finanzausgleich
Lokalpolitik

Anlässlich des Unterbezirksparteitages am 5. Mai 2009 stellt der SPD Ortsbezirk Hungen einen Initiativantrag zur besseren Finanzierung der Leistungen ländlicher Regionen für Ballungsräume und der Notwendigkeit eines fairen Finanzausgleich
Antag:
Der Unterbezirk möge beschließen, dass Mechanismen in der gemeindlichen Finanzierung entwickelt werden, dass die Leistungen des ländlichen Raums honoriert bzw. der gesteigerte Aufwand entschädigt wird.
Begründung:
Der ländliche Rum leistet überdurchschnittlichen Anteil für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, der natürlichen Lebensgrundlagen, der Biodiversität und der Erholungsfunktionen. Diese Leistungen sind z. T. mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Das derzeitige Finanzierungssystem der Gemeinden berücksichtigt weder diese Leistungen für das Allgemeinwohl, noch die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten.
Es ist daher dringend geboten, Mechanismen in der gemeindlichen Finanzierung zu entwickeln, welche die Leistungen des ländlichen Raums honorieren bzw. den gesteigerten Aufwand entschädigen. Eine entsprechende Honorierung fördert im ländlichen Raum auch die Akzeptanz für die Erbringung der Leistungen für das Allgemeinwohl im Sinne eines konstruktiven Stadt-Land-Dialogs. Dies sollte auch vor dem Hintergrund erfolgen, dass die meisten der ländlichen Kommunen eine desolate finanzielle Ausstattung ausweisen, so dass ohnehin ein dringender Handlungsbedarf besteht, das ländliche Gemeinwesen zu erhalten. Insbesondere die Wohlfahrtswirkung, die von einer artenreichen und intakten Kulturlandschaft ausgeht, ist bei Wegbrechen der Perspektiven des ländlichen Raums nicht mehr zu gewährleisten.
Ein geeignetes Instrument für die Honorierung von Leistungen für die Allgemeinheit kann deren Aufnahme als Bedarfsteigernden Tatbestand der Schlüsselzuweisung sein. Auch in die Verteilung der Gewerbesteuer könnten diese Leistungen einfließen. Jedoch sind auch direkte Transfers (z. B. Wasser- oder Biodiversitätspfennig) denkbar.
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